Taxischein Schritt für Schritt:

  •  Mindestalter: 21 Jahre
  • Seit mindestens zwei Jahren Fahrerlaubnis der Klasse B
    nachgewiesen durch EU-Kartenführerschein mit Ablaufdatum (4b)
    (Muster siehe hier)
    Falls der Führerschein umgeschrieben werden muss, am besten gleich Kontakt aufnehmen mit der für den Wohnort zuständigen Führerscheinstelle beim Landratsamt. Die Umschreibung kostet 24,- €, biometrische Fotos für den EU-Kartenführerschein kosten ca. 7,- € z.B. bei dm oder einem Fotografen des Vertrauens.
    Bis der neue Führerschein da ist, kann es ein paar Wochen dauern.
  • Polizeiliches Führungszeugnis Belegart O (=zur Vorlage bei einer Behörde, hier Führerscheinstelle) beantragen.
    Das geht entweder beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder - falls man schon einen neuen Personalausweis und den entsprechenden Zugang hat - auch online.
    Kosten: 13,- €
  • Termin für die ärztliche Untersuchung vereinbaren beim B.A.D. in München oder bei Fr. Dr. Peters in Burghausen.
  • Den Beleg über die Anforderung des Führungszeugnis zusammen mit dem Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (=Personenbeförderungsschein) in der Führerscheinstelle des Landratsamtes abgeben.
  • Kosten: 38,- €
  • eigentlich käme jetzt hier der Punkt: 'Anmelden zum Fachkundenachweis' im Landratsamt Altötting.
    Aufgrund mangelnder Vorgaben durch das Bundesverkehrsministerium kann derzeit noch kein Fachkundenachweis verlangt werden. Deshalb gilt der Führerschein zur Fahrgastbeförderung vorerst ohne Nachweis oder Prüfung lediglich für drei Jahre, ein Fachkundenachweis muss innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Formalien nachgeholt werden.
  • Ärztliche Untersuchung beim B.A.D. oder bei Fr. Dr. Peters durchführen lassen.
  • Medizinisches Gutachten beim Landratsamt vorlegen.
  • nach abgeschlossener Bearbeitung Taxischein abholen!